Schlussfolgeungen von Mario Megerlin (Rechtsanwalt in Bischofswerda, Fachanwalt für Familien- und Verkehrsrecht) aus seiner langjährigen Praxiserfahrung:
Liebe Leser, ich glaube, Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen unseres Landkreises werden nicht wegen der Verkehrssicherheit durchgeführt, sondern weil der Landkreis die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgelder für seinen Haushalt verwenden will. Natürlich kann ich mich irren. Aber würden Sie am Ortsausgang Blitzen, um zu verhindern, dass in der Ortschaft zu schnell gefahren wird oder wäre es sinnvoller, am Ortseingang eine jener Tafeln aufzustellen, die dem Autofahrer die gerade gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, erst recht vor Schulen und Kindereinrichtungen, … wenn es um die Sicherheit ginge? Wenn der Landkreis aber finanzielle Interessen an Einnahmen aus Bußgeldern hat, liegt ihm doch die Überschreitung der Geschwindigkeit und nicht deren Einhaltung am Herzen, entspricht nicht verkehrsgerechtes, sondern verkehrswidriges Verhalten seinen Interessen. Das artikulierte Ziel der Kontrolle würde in sein Gegenteil verdreht (das lateinische Wort für diese Art der Verdrehung ist „perversio“). Ich spreche dieses Thema bewusst in meinem Wahlkampf an, weil ich glaube, dass es Sie direkt betrifft und viele von Ihnen mit Recht die derzeitige Praxis kritisieren. Dass die zulässige Geschwindigkeit eingehalten werden muss und dass Kontrollen sinnvolle Maßnahmen darstellen, um dies zu gewährleisten, versteht sich von selbst. Aber ich bin dagegen, dass die Kontrolle und das nachfolgende Bußgeldverfahren, die einzige Maßnahme darstellen soll und für den Bürger nur das Abkassieren als Zweck der Übung offensichtlich wird. Ich will hier von der Idee, dass nun auch Gemeinden Geschwindigkeitskontrollen als Einnahmequelle erschließen sollen dürfen, gar nicht erst reden. Mir geht es um die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger und die Frage, wer hier eigentlich für wen da ist. Bewusstes Verhalten der Bürger beeinflusst man durch Überzeugung und Einsicht. Sie ausschließlich durch Kontrolle und Bestrafung erzwingen zu wollen, ist anmaßend – erst recht dann, wenn der Landkreis die Einnahmen aus Bußgeldverfahren schon fest in seinen Haushalt einstellt. Hier tritt ein Selbstverständnis der Verwaltung zu Tage, dem offensichtlich Einsicht und Verständnis fehlt, das der Bürger mit Recht ablehnt und welches landespolitisch korrigiert werden muss. Oftmals ist der Grund einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erkennbar und der äußere Anschein, der Zustand der Fahrbahn oder fehlende Bebauung vermitteln den Eindruck, es gäbe keine gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkung, selbst wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist. Genau an solchen Stellen findet man oft fest installierte Blitzer oder die Messfahrzeuge des LRA werden genau dort postiert, wo der Fahrzeugführer vermutlich in die Falle geht. Nach der Messung setzt dieser in der Regel seine Fahrt ungehindert fort und dem LRA ist egal mit welcher Geschwindigkeit. Der Messbeamte zieht sich in seine Amtsstube zurück und alles geht den schriftlichen Amtsweg. Wäre die Kontrolle der Verkehrssicherheit nicht die Sache der Polizei, die direkt nach der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einschreitet? Natürlich müssen die Stellen bei der Polizei dann auch besetzt und Stellenabbau wäre tabu. Das ist natürlich teuer. Aber Ordnung und Sicherheit sind nun mal zentrale Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge.
Die Landtagsfraktion der FDP hat schon im Januar 2009 einen Antrag eingebracht, wonach die durch die Erhöhung der Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog im Februar 2009 erzielten Mehreinnahmen ausschließlich für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden sollen. Ich bin dafür, dass diese Einnahmen insgesamt ausnahmslos für solche Maßnahmen verwendet werden, um finanzielle Eigeninteressen des Landkreises zu zügeln. Anders gesagt: „Schluss mit der Abzocke!“ (veröffentlicht im „Mitteilungsblatt“ vom 15.08.2009)
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